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Umsatzsteuer: Auslegung der Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Mit aktuellem Urteil v. - V R 18/17 NWB SAAAG-85180 hat der BFH die Rechtsprechung zu den umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen weiter konkretisiert.
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus diversen Rechnungen. Die Klägerin und Revisionsbeklagte machte für die Streitjahre 2005 bis 2006 Vorsteuer aus ähnlichen Eingangsrechnungen geltend. Gegenstand der Rechnungen war überwiegend der Ankauf einzelner Pkw, daneben verschiedene Dienstleistungen. Diese wurden etwa als „Werbungskosten lt. Absprache“, „Akquisitions-Aufwand“ oder „Überführungs- und Reinigungskosten“ abgerechnet. Der von der Klägerin geltend gemachte Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen wurde im Rahmen einer Außenprüfung beanstandet, da die Rechnungen keine Angabe zur Steuernummer des Leistenden enthielten. Die Klägerin ergänzte alle Rechnungen während der Außenprüfung um diese Angabe. Das beklagte Finanzamt akzeptierte die Rechnungskorrekturen zunächst, wollte die Vorsteuerbeträge jedoch nicht rückwirkend gewähren.
Der dagegen gerichteten Klage gab das FG München statt (Urteil v. - 3 K 2565/16 NWB YAAAG-51086). Danach habe die 2011 erfolgte Ergänzung der Rechnungen...