Online-Nachricht - Freitag, 15.06.2018
Kassenführung | Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit (BMF)
Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik hat nach
§ 5
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Benehmen mit
dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das
Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale
Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt. Hierauf weist
das BMF aktuell hin ().
Die Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Links aufgerufen werden:
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
GAAAG-86211