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Neues zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Aktuelle Rechtsprechung
Nach § 37b EStG können Sachzuwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 30 % durch den Zuwendenden versteuert werden. Beim Zuwendungsempfänger unterbleibt bei zulässiger Pauschalierungsanwendung eine individuelle Besteuerung. Die Rechtsprechung hat sich mit für die Praxis wesentlichen Einzelfragen zur Pauschalierung nach § 37b EStG auseinandergesetzt. Hierauf wird nachfolgend näher eingegangen.
Für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG reicht es nach dem nicht aus, dass die Zuwendung des Stpfl. zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt.
Das FG Bremen hat sich mit Urteil vom mit den steuerlichen Folgen der Überlassung von Stadion-VIP-Eintrittskarten für Bundesliga-Spiele an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde auseinandergesetzt.
Die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Bundesliga-Spiel kann danach eine betrieblich veranlasste Zuwendung darstellen, die zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung oder Gegenleistung erbracht wird.
I. Grundsätzliches
[i]Schmidt/Wiebecke, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Grundlagen NWB IAAAE-67929 Langenkämper, Betriebsveranstaltungen, infoCenter NWB KAAAC-37522 Pauschalbesteuerung Sachbezüge und Arbeitslohn: Checkliste zur Prüfung der Voraussetzungen für § 37b EStG und § 40 Abs. 2 EStG, Checkliste NWB YAAAE-66032 Backhaus/Engelsing, Steuerpauschalierung nach § 37b EStG für betrieblich veranlasste Zuwendungen, NWB 21/2018 S. 1502 NWB EAAAG-83825 Seifert, Aktuelle Entwicklungen zur Pauschalierung nach § 37b EStG, StuB 18/2017 S. 708 NWB NAAAG-57017 Seifert, § 37b EStG: Neues zur Bemessungsgrundlage, StuB 3/2017 S. 119 NWB IAAAG-36436 Kanzler, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kom...