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Elektronischer Rechtsverkehr | Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab dem
Verwendet ein Kläger/Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit dem unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit er den Mangel fristwahrend beheben kann. Unter Umständen ist ihm zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Elektronische Dokumente, [i]Zur Zustellung elektronischer Schriftstücke Simon, NWB 5/2018 S. 290die über das EGVP eingehen und nicht mit einer auf das jeweilige Einzeldokument bezogenen qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen, sondern mittels einer den Nachrichtencontainer bzw. weitere Container umfassenden Container-Signatu...