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Die Ausfallhaftung verbleibender GmbH-Gesellschafter
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAG-85033 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung im Jahr 2012 klargestellt, dass die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen grds. mit der Bekanntgabe des Gesellschafterbeschlusses wirksam wird. Als Ausgleich für die sofortige Wirksamkeit der Einziehung hat das Gericht (Urteil v. - II ZR 109/11 NWB SAAAE-03148) erstmals eine Ausfallhaftung der verbleibenden Gesellschafter entwickelt. In einer Entscheidung aus 2016 (Urteil v. - II ZR 342/14 NWB PAAAF-74949) hat der BGH die inhaltliche Ausgestaltung dieser Ausfallhaftung konkretisiert und weiterentwickelt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesellschafterstreitigkeiten durch Einziehung von Gesellschaftsanteilen
[i]GmbHG enthält zur Einziehung nur rudimentäre RegelungIn der Praxis bietet die (zwangsweise) Einziehung von GmbH-Gesellschaftsanteilen immer wieder Anlass für Gesellschafterstreitigkeiten, dies umso mehr, als das GmbHG mit § 34 hierzu nur eine rudimentäre Regelung enthält. Danach ist die Einziehung von Geschäftsanteilen nur zulässig, wenn sie in der Satzung vorgesehen ist. Die Satzung sollte daher nicht nur die Zulässigkeit der Einziehung als solche regeln, sondern auch sachliche Gründe für sie nennen. Bei der Vertragsgestaltung sollte zud...