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Lizenzgebühren | Verwertung fremden Bildmaterials
Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne Weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden.
Die Sequenzen seien nicht im Rahmen einer – kostenfreien – Parodie ausgestrahlt worden, meint das OLG Köln. Deren wesentliche Merkmale bestünden darin, an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen und einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. In der Sendung „Top Flops“ seien aber keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen gewesen. Vielmehr hätten die Moderatoren die einzelnen Beiträge lediglich angekündigt, ohne sich besonders mit diesen auseinanderzusetzen. Sinn und Zweck der Sendung sei die Belustigung der Zuschauer ...