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Die Statusfeststellung für den GmbH-Geschäftsführer von A bis Z
Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis
Ob die Beschäftigung eines GmbH-Geschäftsführers kranken-, arbeitslosen-, unfall- und renten-, also sozialversicherungspflichtig ist, führt in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten. [i]Seel, NWB 50/2017 S. 3871Dies gilt besonders für Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter der Gesellschaft sind. Für den Geschäftsführer kann eine sozialversicherungspflichtig falsch eingeordnete Tätigkeit die Notwendigkeiten einer privaten Vorsorge nach sich ziehen. Für die GmbH als Arbeitgeberin, die versäumt, Abgaben für einen an sich sozialversicherungspflichtig beschäftigten Geschäftsführer in die Sozialversicherung zu entrichten, kann es richtig teuer werden, wenn die DRV Bund die Beiträge – teilweise erst nach Jahren – nachfordert, und im schlimmsten Fall in der Insolvenz des Unternehmens enden. Zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status und zur Vermeidung der beschriebenen Situation stellt das SGB IV ein Anfrageverfahren (sog. Statusfeststellungsverfahren) zur Verfügung (§ 7 SGB IV), an dessen Ende eine bindende und damit rechtsklärende Feststellung steht, dass oder dass nicht eine „Beschäftigung“ vorliegt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .