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Investitionsabzugsbeträge im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen
[i]BFH, Beschluss v. 15.11.2017 - VI R 44/16 NWB AAAAG-73188 Auch Personengesellschaften können Investitionsabzugsbeträge in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht nur für Investitionen im Gesamthandsbereich, sondern auch für Wirtschaftsgüter, die zum Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehören. Nach einem liegt eine begünstigte Investition auch dann vor, wenn der Abzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die spätere Investition im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters getätigt [i]Grützner, Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen durch Personengesellschaften, StuB 9/2018 S. 321 NWB KAAAG-82316 wird. In einem solchen Fall ist der Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung nicht dem Gesamthandsgewinn, sondern dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Urteilsgrundsätze gelten auch im umgekehrten Fall der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags im Sonderbereich und späterer Investition im Gesamthandsvermögen. Dadurch eröffnen sich bei der Besteuerung von Personengesellschaften Gestaltungsmöglichkeiten.
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