VO (EU) Nr. 910/2014 Anhang IV: Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Anhang IV: Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten Folgendes:

  1. eine Angabe, dass das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung ausgestellt wurde, zumindest in einer zur automatischen Verarbeitung geeigneten Form;

  2. einen Datensatz, der den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der die qualifizierten Zertifikate ausstellt, eindeutig repräsentiert und zumindest die Angabe des Mitgliedstaats enthält, in dem der Anbieter niedergelassen ist, sowie

    • bei einer juristischen Person: den Namen und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Eintragung;

    • bei einer natürlichen Person: den Namen der Person;

  3. bei natürlichen Personen: zumindest den Namen der Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde, oder ein Pseudonym. Wird ein Pseudonym verwendet, ist dies eindeutig anzugeben;

    bei juristischen Personen: zumindest den Namen der juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Eintragung;

  4. Bestandteile der Anschrift der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, zumindest den Ort und den Staat, und gegebenenfalls gemäß der amtlichen Eintragung;

  5. die Domänennamen, die von der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, betrieben werden;

  6. Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;

  7. den Identitätscode des Zertifikats, der für den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter eindeutig sein muss;

  8. die fortgeschrittene elektronische Signatur oder das fortgeschrittene elektronische Siegel des ausstellenden qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters;

  9. den Ort, an dem das Zertifikat, das der fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder dem fortgeschrittenen elektronischen Siegel gemäß Buchstabe h zugrunde liegt, kostenlos zur Verfügung steht;

  10. den Ort, an dem die Dienste für die Abfrage des Zertifikatsgültigkeitsstatus genutzt werden können, um den Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats zu überprüfen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAG-83689