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Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
Neues zur Surrogationsbetrachtung des BFH
[i]Escher in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG-Kommentar, § 21 Rz. 139 ff. NWB GAAAG-64357 Eigentümer von Immobilien stellen sich häufig dieselben Fragen: Sinkt der Wert meiner Immobilie oder steigt er? Ist ein dafür aufgenommenes Darlehen noch vom Wert der Immobilie gedeckt? Was passiert im Verkaufsfall, wenn das Darlehen nicht vollständig abgelöst werden kann? An weniger beliebten Immobilienstandorten entstehen solche Fragen spätestens, wenn sich ein Veräußerungsverlust realisiert. Aber selbst im Falle einer Wertsteigerung der Immobilie kann es im Verkaufsfall dazu kommen, dass ein Darlehen nicht abgelöst werden [i]Hilbertz, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung, Grundlagen NWB FAAAE-40149 kann und weiterhin dafür Zinsen anfallen. Dient die Immobilie dabei der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sind solche nachträglichen Darlehenszinsen unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig, wie der BFH jüngst ausführlich dargestellt hat. Der dogmatische Ansatzpunkt dafür ist die sog. Surrogationsbetrachtung.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAF-46306 die Übersicht „Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung“ von Engelberth aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .