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Manipulation, Manipulationsverdacht und Manipulationsgefahr bei Registrierkassen
BFH-Beschluss X B 65/17 zu Beweiserhebung und Dokumentationspflicht
[i]BFH, Beschluss v. 23.2.2018 - X B 65/17 NWB HAAAG-78209 Für den Steuerpflichtigen kann die bloße Manipulationsmöglichkeit der elektronischen Kasse ein Problem werden, wenn das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung davon abhängig macht, dass Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. [i] Reckendorf, Kassenführung und Registrierkassen im Spiegel der Rechtsprechung: Rückkehr zur Normalität?, BBK 9/2018 S. 420, in diesem HeftAus dem aktuellen Beschluss X B 65/17 des BFH wird deutlich, dass die Frage des Ausschlusses einer Manipulationsmöglichkeit höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Problemstellung
Fällt bei der Kassenführung der Begriff Manipulation, geht es um zwei Probleme:
Zum einen geht es um die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, wenn sich herausstellt, dass die Kasse manipuliert worden ist oder manipuliert worden sein könnte.
Zum anderen kann die Manipulation eine Rolle spielen, wenn die Programmierprotokolle für eine Registrierkasse nicht vollständig vorgelegt werden können.
[i]Reckendorf, Was sind eigentlich Programmierprotokolle?, BBK 17/2017 S. 796 NWB KAAAG-54734 Das Fehlen dieser Unterlagen stellt zwar einen formellen Mangel dar; der Mangel hat nach dem BFH aber nur ein geringeres Gewicht, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass bei der Registrierkasse ausnahmsweise eine Manipulationsmöglichkeit ausgeschlosse...