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Stille Reserven und latente Steuerersparnisse im Vermögen des Erblassers
Aufdecken noch in der Person des künftigen Erblassers oder – teilweise – bei dem oder den Erben?
Haben sich im Betriebsvermögen des Erblassers hohe stille Reserven angesammelt (häufig in betrieblichem Grundbesitz), ist zu entscheiden, ob noch der Erblasser oder der Erbe bzw. die Erben diese Gewinne ausweisen und versteuern sollen. Entsprechendes gilt bei zu erwartenden, steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen im Privatvermögen, aber auch bei steuerlich relevanten Wertverlusten in betrieblichem oder privatem Vermögen, die zu steuerlichen Ersparnissen verhelfen können. Abzuschätzen sind in beiden Fällen nicht nur die einkommensteuerlichen, sondern − bei entsprechend hohen Vermögenswerten − auch die erbschaftsteuerlichen Auswirkungen. Leider werden oft die einkommensteuerlich zu empfehlenden Gestaltungen erbschaftsteuerlich mit hohen Nachteilen belastet und umgekehrt. Für ein – teilweises – Realisieren latenter Steuerschulden und Steuerersparnisse bei der nächsten oder übernächsten Generation statt noch bei dem „Alten“ spricht oft der Gesichtspunkt, dass sich hier vielfältigere Gestaltungsmöglichkeiten u. a. durch testamentarische Regelungen bieten, etwa Erbeinsetzung entfernterer Verwandter oder Änderung der Erbquoten, Verträge über einen Pflichtte...