Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils
In einem aktuellen Urteil vom - IV R 1/15 NWB YAAAG-45666 hat der BFH erneut die „korrespondierende Bilanzierung“ zwischen dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und dem Ausweis in der Sonderbilanz eines Mitunternehmers bestätigt. In der – erst auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hin zugelassene – Revision hat der IV. Senat nun entschieden, dass die „korrespondierende Bilanzierung“ einer Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen zeitlich mit dem Ausscheiden des Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft endet.
Zwar gehört die Forderung eines Mitunternehmers gegen seine Mitunternehmerschaft nicht zum in der Gesamthandsbilanz auszuweisenden Eigenkapital. In der Zusammenfassung der Gesellschaftsbilanz und der Sonderbilanzen, der „Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft“, wird sie aber als (funktionales) Eigenkapital behandelt. Folge dieser Behandlung ist u. a., dass die Wertlosigkeit der Forderung nicht durch eine Wertberichtigung, etwa bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung durch eine Teilwert-AfA, geltend gemacht werden kann. Vielmehr wird das Imparitätsprinzip insoweit außer Kraft gesetzt. Die Berücksichtigu...