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Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in der Rechtsprechung
Ein aktueller Überblick
[i]Wenning, Arbeitslohn, infoCenter NWB LAAAB-14424 Nicht immer sind sich alle Parteien – Finanzamt, Arbeitgeber, Arbeitnehmer – einig darüber, welche Vorteile, die ein Arbeitnehmer erhält, Arbeitslohn darstellen. Denn neben dem Arbeitsverhältnis können auch von diesem unabhängige Sonderrechtsbeziehungen bestehen. So führen Vermietungen von Wirtschaftsgütern oder Darlehensgewährungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zwangsläufig zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Unverändert besonders strittig sind jedoch Kapitalbeteiligungen des Arbeitnehmers am Arbeitgeber. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Einordnung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen als Arbeitslohn.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Grundsatz
1. Definition Arbeitslohn
[i]Definition des Arbeitslohns in § 2 LStDVArbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden. Vorteile werden für eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind. Das ist der Fall, wenn der Vorteil mit Rücksic...BStBl 1997 II S. 144BStBl 1993 II S. 687BStBl 1990 II S. 472BStBl 1983 II S. 39BStBl 1988 II S. 726