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Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsrechtlichen Regelungen in nationaler Zuständigkeit
[i] DStV, Europa aktuell Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Rahmen der dritten Trilogsitzung am politisch auf einen Richtlinientext zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsrechtlichen Regelungen geeinigt. Man hat sich zunächst darauf verständigt, dass der Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung und damit die Frage, ob und wie ein Beruf zu reglementieren ist, in der Zuständigkeit und dem Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, solange die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
[i]Grds. und nur bei Relevanz zu berücksichtigende KriterienBei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird es zwei Kataloge von Prüfkriterien geben: Kriterien, die grds., und solche, die nur bei Relevanz zu berücksichtigen sind. Die Gliederung der Prüfkriterien ist auf den Rat zurückzuführen. Das Parlament hat dem zugestimmt.
Kein Einvernehmen im Trilog konnte hingegen erzielt werden, soweit es um die Ergänzung der Liste der übergeordneten Gemeinwohlziele um u. a. den Aspekt der Qualitätssicherung geht. Somit bezieht sich der Aspekt der Qualitätssicherung nur auf das Handwerk, nicht auf die Freien Berufe. Das Parlament wird Ende April über d...