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Geldwäsche-Konformität in Steuerkanzleien
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-81258 Die neuen, in Bezug auf die Geldwäsche geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits seit dem in Kraft (BGBl 2017 I S. 1822). Da damit zu rechnen ist, dass das bislang in Bezug auf die Geldwäsche bestehende Vollzugsdefizit durch stärkere Kontrollen beseitigt werden wird, sollten – sofern noch nicht geschehen – in allen Kanzleien die internen Abläufe und Prozesse auf ihre Geldwäsche-Konformität überprüft werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Pflicht zur Schaffung und Umsetzung eines internen Risikomanagementsystems
[i]Risikoanalyse und interne SicherungsmaßnahmenSoweit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in Ausübung ihres Berufs handeln, sind sie Verpflichtete nach dem GwG und haben dessen Verpflichtungen zu erfüllen (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Wesentlicher Bestandteil der neuen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz ist die Schaffung und Umsetzung eines internen Risikomanagementsystems, welches insbesondere eine Risikoanalyse und neben der Beachtung allgemeiner Sorgfaltspflichten in Steuerberaterpraxen mit mehr als zehn Berufsträgern interne Sicherungsmaßnahmen umfasst. Inhaltlich wurde der Pflichtenkreis also erweitert. Besonders ist dabei dieVerpflichtung zur formalen Dokumentation hervorzuheben, da die einzelnen M...