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„Verbraucherschutz“ am Beispiel des Dieselskandals
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-81257 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wegen der Luftbelastung mit Stickoxiden rechtlich möglich sind. Fahrverbote sind im Ergebnis eine Teilenteignung, da die betroffenen Halter ihre Fahrzeuge nur noch eingeschränkt nutzen können. Zudem werden die Wiederverkaufspreise für Diesel weiter fallen, die aufgrund des VW-Dieselskandals schon nachgaben. Dennoch weigern sich die Hersteller, selbst abgasmanipulierte Autos hardwareseitig nachzurüsten, obwohl das offenbar die einzige Möglichkeit ist, die Schadstoffprobleme in den Griff zu bekommen. Betroffene Fahrzeughalter müssen sich allerdings nicht mit dieser inakzeptablen Situation abfinden. Sie haben eine Reihe von juristischen Möglichkeiten, die Hersteller und Verkäufer in die Pflicht zu nehmen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Rechte der Kunden gegenüber den Verkäufern
[i]Gewährleistungsrechte wegen SachmängelnDie Autohäuser als Verkäufer werden vornehmlich wegen Sachmängelhaftung in Anspruch genommen. Inzwischen sind zahlreiche Verfahren zugunsten der Käufer entschieden worden, wonach die Autohäuser abgasmanipulierte Diesel zurücknehmen müssen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzung...