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NWB Nr. 18 vom Seite 1318

„Verbraucherschutz“ am Beispiel des Dieselskandals

Dieselfahrverbote: Die Rechte der Verbraucher gegen Händler und Hersteller

Dr. André Ehlers

Diesel-Fahrverbote sind grds. zulässig, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit Urteilen v.  - 7 C 26.16 und 7 C 30.17 entschieden. Damit können Kommunen über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge entscheiden. Eine finanzielle Ausgleichspflicht für die Betroffenen gebe es nicht, denn „gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in der Urteilsbegründung. Aber die Autobesitzer sind nicht schuld. Die Autohersteller sind politisch und, nach einer inzwischen großen Anzahl von gerichtlichen Entscheidungen, auch juristisch in der Verantwortung. Daneben steht vielen Verbrauchern – markenübergreifend und unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt – ein Widerrufsrecht zu, wenn der Autokauf finanziert wurde.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Drohende Fahrverbote

1. Politik arbeitet an gesetzlichen Grundlagen

[i]StVO soll noch in diesem Jahr geändert werdenDie Frage ist nicht mehr, ob Fahrverbote kommen, sondern nur noch, wann. Schon vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde die Initiative des Verkehrsministeriums bekannt, noch dieses Jahr die Straßenver...

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