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Aktuelle Entwicklungen beim steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG
Hinweise für die Praxis
Der Beitrag stellt die neueren Entwicklungen beim steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG dar und gibt Gestaltungshinweise für die Praxis.
de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen NWB EAAAF-82078
Welche Korrekturmöglichkeiten sind bei versehentlicher Nichterfassung von Einlagen denkbar?
Welche Hilfslösungen werden neben den verfahrensrechtlichen Korrekturmöglichkeiten diskutiert, um nicht erfasste Einlagen im steuerlichen Einlagekonto im Nachhinein zu „reparieren“?
Was ist bei einer fehlenden Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG bei verdeckter Gewinnausschüttung zu beachten?
I. Grundlagen
[i]Schmitz-Herscheidt, Nachträgliche Berichtigung des steuerlichen Einlagekontos – Vorsorge ist besser als Heilung!, NWB 42/2017 S. 3196 NWB ZAAAG-58867 Ott, Neues zur „Haftungsfalle steuerliches Einlagekonto“ i. S. des § 27 KStG, StuB 20/2015 S. 796 NWB OAAAF-05968 Mössner, in: Mössner/Seeger, KStG, 3. Aufl. 2016, § 27 Rn. 51 NWB YAAAF-86957 Zwirner/Heyd/Zieglmaier, Sonderfragen zum Eigenkapital in der Handels- und Steuerbilanz, StuB Beilage zu Heft 7/2018 NWB VAAAG-80124 Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind nach § 27 Abs. 1 KStG verpflichtet, die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres in einer steuerlichen Nebenrechnung im sog. steuerlichen Einlagekonto (Anlage KSt 1 F zur KSt-Erklärung) zu erfassen. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos wird nach § 27 Abs. 2 KStG unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge gesondert festgestellt. Typische Fälle solcher Einlagen sind z. B.
Barzuschüsse, Nachschüsse i. S. der oder andere Zuzahlungen in das Eigenkapital nach