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Ertragsteuerlicher Ausblick auf Diesel-Fahrverbote
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-80666 Das BVerwG hat in zwei richtungweisenden Urteilen entschieden, dass Kommunen Fahrverbote für umweltbelastende Dieselautos aussprechen dürfen. Das ruft die Frage hervor, welche steuerlichen Konsequenzen hieraus resultieren können.
Ausführlicher Beitrag s. .
Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung: [i]Kolbe, Außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG), infoCenter NWB OAAAE-35805 Auf die reguläre Absetzung für Abnutzung der Diesel-Pkw ergibt sich infolge eines Fahrverbots keine Auswirkung. In Betracht kommt allerdings eine Abnutzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA). Für die betroffenen Diesel-Pkw tritt eine erhebliche örtliche bzw. zeitliche Nutzungseinschränkung ein, die deren wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeit mindert. Die Höhe der zulässigen AfaA hängt vom Umfang der tatsächlichen Nutzungseinschränkung infolge des konkreten Fahrverbots ab. Diese ist anhand der bisherigen betrieblichen Nutzung im Wege der Schätzung zu ermitteln. Nutzungsumfang und -orte des betrieblichen Diesel-Pkw könnten durch das Führen eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs eigens zum Nachweis der Nutzungseinschränk...