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Ertragsteuerlicher Ausblick auf Diesel-Fahrverbote
Nachrüstungskosten, Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung, Bußgelder, Rücklage für Ersatzbeschaffung und Entnahme/Einlage von Diesel-Pkw
Nach erfolgreicher Lobbyarbeit von Umweltorganisationen rücken Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Reichweite. Bei einem Bestand von gut 15 Millionen Diesel-Pkw in Deutschland liegt eine breite Betroffenheit auf der Hand. Das ruft die Frage hervor, welche steuerlichen Konsequenzen aus behördlichen Maßnahmen resultieren können.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Begriff des Diesel-Fahrverbots
[i]Zonale und streckenbezogene VerkehrsverboteDas BVerwG hat in zwei richtungweisenden Urteilen entschieden, dass Kommunen Fahrverbote für allzu umweltbelastende Pkw aussprechen dürfen ( 7 C 26.16 und 7 C 30.17). Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen. Möglich seien sowohl zonale als auch streckenbezogene Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Diverse Städte und Gemeinden haben entsprechende Verkehrsverbote bereits angekündigt. Nachfolgend sollen daher die ertragsteuerlichen Konsequenzen der zu erwartenden Diesel-Fahrverbote in den diskutierten Ausprägungen angerissen werden.