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BBK Nr. 8 vom Seite 364

Abgrenzung zwischen Teilwertabschreibung und AfaA

Steuerliche Hinweise für die Inanspruchnahme

Hans Walter Schoor

[i]Tippelhofer/Zwirner, Abschreibungen in Handels- und Steuerbilanz, StuB 21/2016 Beilage 2/2016 S. 1 NWB XAAAF-85579 Die Teilwertabschreibung und die Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) haben Gemeinsamkeiten, weil beide der Wertminderung bzw. dem Verbrauch des einzelnen Wirtschaftsguts Rechnung tragen. Es bestehen jedoch auch erhebliche Unterschiede, die es in der Praxis zu beachten gilt. Im Einzelfall kann z. B. zu prüfen sein, ob statt des Ansatzes des niedrigeren Teilwerts eine AfaA vorzunehmen ist, wenn die Voraussetzungen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung nicht gegeben sind. Steuerrechtlich gibt es noch weitere wichtige Unterschiede, die im Beitrag beschrieben werden. Die Anwendungsbereiche von Teilwertabschreibung und AfaA werden in der Praxis oft nicht eindeutig voneinander abgegrenzt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereiche

1. Ansatz mit dem niedrigeren Teilwert

[i]Kolbe, Außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG), infoCenter NWB OAAAE-35805 Ist der Teilwert von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger als die ggf. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so kann dieser angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Entsprechendes gilt, w...

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