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Mittelbare Anteilsübertragung nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei umfassender Vollmacht über den Minderheitsanteil des Verkäufers
Anmerkungen zu
Grunderwerbsteuerlich optimierte share deals an grundbesitzenden Gesellschaften zeichnen sich häufig dadurch aus, dass der Erwerb auf einen Anteil beschränkt wird, der unter der grunderwerbsteuerlich relevanten Schwelle von 95 % liegt. Zugleich geht der Wunsch der Erwerber aber oft dahin, die Rechtsposition des Minderheitsgesellschafters so auszugestalten, dass dieser möglichst nicht „stört“ und unter definierten Bedingungen aus der Gesellschaft gedrängt werden kann. Nachdem der BFH schon im Jahr 2014 entschieden hat, hinsichtlich der Minderheitsbeteiligung sei zu prüfen, ob eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gem. § 39 AO vorliegt, stellt sich die Frage nach der Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung des § 39 AO. Das ist Gegenstand des Besprechungsurteils.
I. Sachverhalt
[i]Graessner, Mittelbarer Anteilseignerwechsel bei § 1 Abs. 2a GrEStG, NWB 31/2017 S. 2341 NWB HAAAG-51096 Micker, Einräumung von Vollmachten führt nicht zu einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands, KSR 2/2018 S. 7 NWB DAAAG-71233 Saecker, Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen auf/von Gesamthand und Folgen eines Formwechsels, Grundlagen NWB DAAAE-32926 Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz Kommentar, 11. Aufl. 2016, § 1 NWB FAAAF-81794 An der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, war zunächst die M-KG als alleinige Kommanditistin beteiligt. Die Komplementär-GmbH hielt keine Beteiligung am Vermögen der Klägerin. Die M-KG verkaufte mit notariellem Vertrag vom ihre Kommanditbeteiligung an der Klägerin ...