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Werkmängelgewährleistung | Bemessung der Schadenshöhe
Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (§ 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB).
Mit dieser Entscheidung zur Höhe eines Schadensersatzanspruchs hat der BGH – überraschend – seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Das Urteil hat enorme Wirkung, bezieht es sich doch auf Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge, soweit diese als Werkvertrag einzustufen sind. Und das ist der Hintergrund: Ist ein Werk mangelhaft, kann der Besteller vom Unternehmer Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§ 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B bzw. § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB), ohne dass sich ...