Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkünfte aus Bitcoins: Ermittlungen durch Sammelauskunftsersuchen?
[i]Finanzämter könnten einen Schatz hebenDas Thema Bitcoin dürfte von der Finanzverwaltung früher oder später aufgegriffen werden. So ist es ein offenes Geheimnis, dass Bitcoin-Anleger teilweise Millionengewinne erzielen konnten. Erhebliche Verluste in vielen Fällen sollten aber auch gesehen werden. In den USA wurde darüber berichtet, dass eine bekannte Handelsplattform 13.000 Datensätze betreffend Bitcoin-Anleger an den Internal Revenue Service IRS (Bundessteuerbehörde der USA) herausgegeben hat (vgl. www.bloomberg.com).
1. Ermittlungen und Nachzahlungen drohen
[i]Heuel/Matthey, NWB 15/2018 S. 1037Immer mehr Anleger investieren Euro in Kryptowährungen. Hieraus ergeben sich viele bisher durch die Rechtsprechung nicht geklärte steuerliche Fragen (s. hierzu Heuel/Matthey, ; NWB SAAAG-72252). Neben unbeabsichtigten steuerlichen Erklärungsfehlern gibt es naturgemäß auch Fälle, in denen der Anleger hofft, unentdeckt bleiben zu können. Nicht jede unzutreffende steuerliche Erklärung führt allerdings zu einer Hinterziehung. Denn der Vorsatz dürfte angesichts der oft streitigen und ungeklärten Rechtslage nicht immer eindeutig vorliegen. [i]Zu Sammelauskunftsersuchen vgl. Baum, NWB 29/2017 S. 2189; Beyer, NWB 30/2013 S. 236...