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Änderungen der AO durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Entdeckungsrisiko verheimlichter Geschäftsbeziehungen zu beherrschten Drittstaat-Gesellschaften steigt
Der [i]StUmgBG vom 23.6.2017, BGBI 2017 I S. 1682Deutsche Bundestag hat am aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/12127) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) in der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Fassung (BR-Drucks. 365/17) angenommen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am zugestimmt. Das StUmgBG wurde am im BGBl 2017 I S. 1682 verkündet und ist damit am in Kraft getreten. Bei einigen Neuregelungen sind aber besondere Anwendungsregelungen im EGAO zu beachten. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen der AO erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ziel des Gesetzes
[i]Erleichterung der Aufdeckung von Steuerumgehungen insbesondere mittels BriefkastenfirmenInfolge der Veröffentlichung der sog. Panama Papers im April 2016 hatte sich eine Diskussion über Legalität und Legitimität von Briefkastenfirmen entwickelt. Bundesregierung und Bundesrat haben daraufhin gesetzliche Neuregelungen gefordert, die den Finanzbehörden die Feststellung entsprechender Sachverhalte erleichtern sollen. Aufgrund des mit den neuen Instrumentarien verbundenen Entdeckungsrisikos soll mit den Neuregelungen auch eine präventive Wi...