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GK Nr. 4 vom Seite 6

Angebotsvergleich im Großhandel

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

Auf den meisten Märkten herrscht rege Konkurrenz. Das hat zur Folge, dass die Nachfrager unter einer Vielzahl von Angeboten wählen können. Aber wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Ganz gleich, ob man sich als Einkäufer eines Großhandelsunternehmens oder als Endverbraucher zu entscheiden hat, stets sollte ein sorgfältiger Angebotsvergleich durchgeführt werden. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Brutto oder netto?

Beim Preisvergleich ist grundsätzlich zu prüfen, ob es sich um Brutto- oder Nettopreise handelt, d. h. ob die Preise Umsatzsteuer enthalten oder nicht. Beim Angebotsvergleich unter Kaufleuten (B2B) spielt die Umsatzsteuer keine Rolle, da sie für die Unternehmen einen durchlaufenden Posten darstellt und sie kostenmäßig nicht belastet. Sie wird deshalb nicht in die Überlegungen einbezogen. Anders beim Angebotsvergleich, der von einem Endverbraucher vorgenommen wird: Hier muss der Vergleich über die Brutto-Listeneinkaufspreise – d. h. inklusive Mehrwertsteuer – durchgeführt werden.

Bezugspreiskalkulation

Im Großhandel bedient man sich beim quantitativen Angebotsvergleich der Bezugspreiskalkulation. Dabei bleiben qualitative Aspekte außer Acht. ...