Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkünfte eines national und international tätigen Schiedsrichters sind gewerbesteuerpflichtig
Der Kläger war in den Streitjahren (2001 bis 2003) als Fußballschiedsrichter im In- und Ausland tätig. Er leitete neben Spielen der Fußballbundesliga auch Spiele der FIFA im Rahmen einer Weltmeisterschaft und Spiele der UEFA im Rahmen einer Europameisterschafts-Qualifikation. Das Finanzamt behandelte die daraus erzielten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und erließ infolgedessen Gewerbesteuermessbescheide. Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem NWB QAAAE-76991) Erfolg.
Die Revision des Finanzamts war begründet. Der Kläger unterhalte durch seine Schiedsrichtertätigkeit einen Gewerbebetrieb i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, weil er ein gewerbliches Unternehmen unterhalte. Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG seien erfüllt. Insbesondere sei der Kläger selbständig tätig gewesen, weil er keine fest bestimmten Arbeitszeiten hatte, das Vermögensrisiko für Ausfallzeiten trug und keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub gehabt habe. Die Vorgabe der Bedingungen der Tätigkeitsausübung durch den veranstaltenden Verband führe ebenso wenig wie die Beurteilung...