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Das Kommissionsgeschäft im Umsatzsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-79260 Für die Kommission ist in § 383 HGB ein besonderer Typenvertrag vorgesehen, der dem Kommittenten die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, sich im Rahmen einer mittelbaren Stellvertretung durch den Kommissionär vertreten zu lassen. Dadurch wird dem Kommittenten die Möglichkeit eröffnet, im Handelsgeschäft seine Waren anonym zu erwerben (Einkaufskommission) bzw. zu verkaufen (Verkaufskommission). Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Nutzungsmöglichkeit der besonderen Geschäftskontakte des Kommissionärs. Umsatzsteuerlich wird diese Vertragsform durch § 3 Abs. 3 UStG normiert, der auf § 383 HGB verweist, weshalb auch die Regelungen der §§ 1 ff. HGB zu beachten sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Grundlagen der Verkaufskommission
[i]Vanheiden, Kommissionsgeschäft, infoCenter NWB OAAAA-41707 Die Verkaufskommission zeichnet als gesetzlicher Typenvertrag aus, dass der Kommissionär als Kaufmann gewerbsmäßig handelt, das Kommissionsgeschäft im Rahmen seines Gewerbes tätigt, Ware durch den Kommissionär veräußert wird (wobei diese nicht in das Eigentum des Kommissionärs übergeht) und der Kommittent ein Weisungsrecht gegenüber dem Kommissionär hat. Der Kommissionär wird hierdurch alleiniger Vertragspartner des Käufers; die zu veräußernde Ware wird davo...