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Anweisungen des BMF zum neuen Datenschutzrecht ab 25.5.2018
[i]Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018, Grundlagen NWB JAAAG-60004 Mit mehreren BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung ausführliche Anweisungen zu dem ab dem geltenden Datenschutzrecht im Besteuerungsverfahren erlassen. Neu bzw. überarbeitet sind:
das BMF-Grundsatzschreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom (BStBl 2018 I S. 185),
das BMF-Schreiben zur Anpassung des AEAO zu §§ 30, 91, 251 und 364 an die gesetzlichen Neuregelungen v. (BStBl 2018 I S. 175) und
das neugefasste BMF-Schreiben zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern v. (BStBl 2018 I S. 201).
Die in diesen drei BMF-Schreiben dargelegten Grundsätze entsprechen weitestgehend den von Baum in mehreren Beiträgen (NWB 41/2017 S. 3143; NWB 42/2017 S. 3203; NWB 43/2017 S. 3281; NWB 44/2017 S. 3351; NWB 45/2017 S. 3415) bereits gemachten Erläuterungen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden nachfolgend lediglich die wesentlichen Aspekte beleuchtet, die über diese Ausführungen von Baum hinausgehen.
1. Verwaltungsverfahren in Steuersachen nach der AO
[i]Anwendungsbereich der neuen Datenschutzregeln der AODie neuen Datenschutzregeln der AO gelten in erster Linie in Verwaltungsverfahren in Steuersachen nach der AO. Nach des BMF-Grundsatzsch...