Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018
Teil II: Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
Ab [i]Zur umittelbaren Geltung der DSGVO und zur bereichsspezifischen Regelung in der AO s. Teil I, NWB 41/2017 S. 3143 dem ist in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die Abgabenordnung wurde bereits mit Wirkung ab an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst. In mehreren Beiträgen sollen die Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts auf das Besteuerungsverfahren erläutert werden. In Teil II wird die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken betrachtet. Teil III befasst sich mit den Betroffenenrechten und ihren punktuellen Einschränkungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und die Abgabenordnung. In Teil IV werden die neuen Regelungen zum gerichtlichen Rechtsschutz in steuerlichen Datenschutzfragen erläutert und in Teil V organisatorische Fragen des neuen Datenschutzrechts beleuchtet.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Teil I, III, IV und V dieser Aufsatzreihe finden Sie unter: