Umsatzsteuer | Keine Vorsteuervergütung im Insolvenzverfahren (FG)
Eine Vorsteuervergütung zugunsten
der Insolvenzmasse aufgrund einer Quotenzahlung setzt voraus, dass hinsichtlich
der betroffenen Entgeltforderungen zuvor eine Vorsteuerkürzung erfolgte und der
Betrag auch tatsächlich an das FA abgeführt wurde (,S; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger war Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH. Weder der Kläger noch die GmbH gaben für Zeiträume des Insolvenzeröffnungsverfahrens und des Insolvenzverfahrens Umsatzsteuererklärungen ab. Das FA meldete die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Umsatzsteuerbeträge zur Insolvenztabelle an. In den Berechnungen nahm es keine Vorsteuerkürzungen bezüglich solcher Eingangsrechnungen der GmbH vor, die die GmbH bis zur Insolvenzeröffnung nicht mehr bezahlt hatte. Im Jahr 2013 leistete der Kläger Quotenzahlungen auf zur Insolvenztabelle angemeldete und von ihm anerkannte Forderungen und beantragte hierfür beim FA eine Vorsteuervergütung. Dies lehnte das FA mit der Begründung ab, dass im Rahmen der Insolvenzeröffnung keine entsprechenden Vorsteuerkorrekturen zulasten der Insolvenzmasse vorgenommen worden seien.
Das FG Münster führte hierzu u.a. aus:
Die vom Kläger als Insolvenzverwalter beantragten Vorsteuerbeträge auf die Quotenzahlungen sind nicht zu vergüten.
§ 17 UStG beinhaltet eine erste Vorsteuerberichtigungspflicht hinsichtlich der Rechnungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr bezahlt wurden und eine zweite gegenläufige Vorsteuerberichtigungspflicht hinsichtlich der nachträglich im Hinblick auf die Quote erfolgten Zahlungen.
Die zweite Berichtigung hängt davon ab, dass die erste Berichtigung vorgenommen und die aufgrund der Vorsteuerkürzung entstandenen Beträge eingezogen wurden. Anderenfalls tritt eine gesetzlich nicht vorgesehene und nicht gerechtfertigte Privilegierung der Insolvenzmasse ein.
Diese Verknüpfung ist jedenfalls im Streitfall zu fordern, weil weder die GmbH noch der Kläger als Insolvenzverwalter ihren Pflichten zur Kürzung der Vorsteuern im Rahmen der Insolvenzeröffnung nachgekommen sind.
Das Urteil ist auf der
Homepage des FG Münster
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: FG Münster, Newsletter März 2018 (Ls)
Fundstelle(n):
AAAAG-78314