USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 1

Split Payment – aktueller Stand

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die Umsatzsteuer ist sowohl in Deutschland als auch im übrigen Europa eine der wesentlichen Einnahmequellen, jedoch ist sie als indirekte Steuer äußerst betrugsanfällig. Steuerschuldner sind die an einem Umsatz beteiligten Unternehmen (in der Regel der leistende Unternehmer). Diese haben die Steuerbeträge für den Fiskus einzunehmen und an die Staatskasse abzuführen – regelmäßig unter Anrechnung der von ihnen selbst gezahlten Vorsteuerbeträge. Umsatzsteuerbetrug erfolgt häufig dadurch, dass sich der Unternehmer mit den für den Fiskus vereinnahmten Steuerbeträgen „aus dem Staub“ macht oder tatsächlich gar nicht existent ist.

Eine Lösung zur Sicherstellung des Umsatzsteueraufkommens soll das Split-Payment-Verfahren darstellen. Hier wird die Bezahlung in zwei Teilbeträge aufgeteilt: der leistende Unternehmer erhält lediglich den Nettobetrag, während der Umsatzsteuerbetrag unmittelbar an den Fiskus bzw. auf ein spezielles Umsatzsteuerkonto des leistenden Unternehmers überwiesen wird.

Ob das Split-Payment, das in der EU bisher lediglich in Italien, Polen und Rumänien angewendet wird (Großbritannien plant die Einführung im Bereich des Online-Handels), sinnvoll ist oder nicht, hängt dabei sehr von der Position des Betrachters ab, so Klaus Esch. Er erörtert ab der die Vor- und Nachteile des Split-Payment-Verfahrens. Darüber hinaus stellt er den aktuellen Stand bei den EU-Staaten vor, die bisher das Verfahren anwenden.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 6 / 2018 Seite 1
NWB OAAAG-78250