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BBK Nr. 6 vom

Sukzessiver Anteilserwerb im Konzernabschluss

Dr. Christian Hanke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Wesen und Arten der Übergangskonsolidierung

In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen (§ 294 Abs. 1 HGB). Sofern ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen seinen Status wechselt, ist damit auch regelmäßig ein Wechsel der Konsolidierungsmethode verbunden. Dieser Wechsel der Konsolidierungsmethode wird als Übergangskonsolidierung bezeichnet (DRS 23.7) und ist im HGB nicht explizit geregelt. In DRS 23 finden sich in Bezug auf die Übergangskonsolidierung ausschließlich Hinweise zur Vorgehensweise bei einer Abwärtskonsolidierung (DRS 23.185-190). Im Hinblick auf den sukzessiven Anteilserwerb (Aufwärtskonsolidierung) sind die entsprechenden Regelungen, die in E-DRS 30.180-184 noch enthalten waren, in DRS 23 nicht mehr existent.

Die Übergangskonsolidierung kann dahingehend unterschieden werden, ob es sich um eine Aufwärts- oder Abwärtskonsolidierung handelt.

II. Grundlagen des sukzessiven Anteilserwerbs im Konzernabschluss

Bei der Kapitalkonsolidierung wird der dem Mutterunternehmen gehörende Anteil an einem in den Konzernabschluss einbezogene...

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