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Sukzessiver Anteilserwerb im Konzernabschluss
Die [i]Theile, DRS 23: Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern, BBK 11/2017 S. 530 NWB EAAAG-45946 gesetzlichen Regelungen sowie die Regelungen in DRS 23 sind in Bezug auf den sukzessiven Anteilserwerb (Aufwärtskonsolidierung) sehr zurückhaltend. Das BMJV hat das DRSC im Jahr 2015 damit beauftragt, § 301 HGB zu überarbeiten und klare Regelungen zur Aufwärtskonsolidierung auszuarbeiten. Eine diesbezügliche Gesetzesänderung ist noch nicht erfolgt. Der Beitrag stellt die derzeitige Vorgehensweise bei der Aufwärtskonsolidierung dar und verdeutlicht dies am Beispiel des Übergangs von der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung unter Berücksichtigung nicht beherrschender Anteile.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Wesen und Arten der Übergangskonsolidierung
1. Wesen der Übergangskonsolidierung
[i]Theile/Wagner, Konsolidierungskreis (HGB, IFRS), infoCenter NWB MAAAE-65842 In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen (§ 294 Abs. 1 HGB). Mutter- und Tochterunternehmen bilden dabei den Konsolidierungskreis im engeren Sinne. Zu dem Konsolidierungskreis im weiteren Sinne zählen zusätzlich Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.
Die folgende Übersicht stellt den jeweiligen Status sowie die zuge...