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Verlängerte Festsetzungsverjährung auch bei Steuerhinterziehung eines Miterben
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-78017 Mit Urteil v. - VIII R 32/15 NWB SAAAG-72051 hat der BFH erstmals klargestellt, dass die Unwirksamkeit einer vom dementen Erblasser eingereichten – infolge Nichtangabe ausländischer Kapitaleinkünfte unvollständigen – Einkommensteuererklärung Miterben [i]BFH, Urteil v. 29.8.2017 - VIII R 32/15 NWB SAAAG-72051 nicht von ihrer Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 AO entbindet. Durch Verletzung der Berichtigungspflicht kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verwirklicht werden. Die dadurch auf zehn Jahre verlängerte Festsetzungsfrist wirkt auch gegen solche Miterben, die keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung eines Miterben haben.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]Rechtsfolge der GesamtrechtsnachfolgeDer Erbe tritt sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein und schuldet die Einkommensteuer in der Höhe, wie sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. Mehrere Erben haben gem. § 45 Abs. 2 Satz 1 AO für die in der Person des Erblassers entstandene Steuerschuld wie für Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner (§§ 1967, 2058 BGB) einzustehen.
[i]Berichtigungspflicht der MiterbenVerletzt ein Miterbe die Bericht...