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MFA Nr. 3 vom Seite 24

Das Baby ist da, was jetzt?

Oberstudienrat und Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Schon während der Schwangerschaft hat sich auch das Arbeitsleben total verändert. Nun ist das Baby auf der Welt. Neben dem Privatleben müssen auch aus arbeits- bzw. ausbildungstechnischer Sicht einige Dinge organisiert werden: Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld … Die wichtigsten Rechtsquellen sind in dieser Situation das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG), zuletzt geändert am , das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG), zuletzt geändert am .

Elternzeit

Die Elternzeit kann sich, muss aber nicht direkt an die Zeit des gesetzlichen Beschäftigungsverbots im Rahmen des Mutterschutzes anschließen (siehe MFA 02/2018, S. 21). Mit der Elternzeit können sich beide Eltern gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine bis zu dreijährige Freistellung von der Arbeit bzw. Ausbildung sichern und sich in dieser Zeit der Betreuung und Erziehung ihres Kindes widmen. Gerade in den ersten drei Jahren ist der Erziehungseinfluss besonders wichtig und prägend. Dabei können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit beanspruchen. Das Kind muss während der Elternzeit dann aber auch in der häuslichen Gemeinschaft leben und tatsächlich von den Eltern selbst betreut und erzogen ...