USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 1

BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die virtuelle Währung „Bitcoin“ ist momentan in aller Munde. Denn auch wenn es virtuelle Währung schon seit ein paar Jahren gibt, ist sie doch erst mit dem Boom des Bitcoins im vergangenen Jahr bei einer breiteren Masse als interessante Investitionsmöglichkeit in den Fokus gerückt.

Der Markt ist jedoch sehr schnelllebig. Füllte der Bit­coin 2017 noch die Spalten vieler Medien aufgrund eines rasanten Anstiegs – insbesondere vor dem Start der Bitcoin-Futures Mitte Dezember. Wendete sich der Kurs kurz danach und es folgte ein schneller und tiefer Fall der Währung.

Dabei sollte man allerdings nicht übersehen, dass der Kurssturz zwar heftig war – immerhin ging es von knapp 20.000 Dollar in 2017 runter auf 6.000 Dollar. Inzwischen hat er sich jedoch um die 10.000 Marke eingependelt und liegt damit noch immer zehn Mal höher als noch vor einem Jahr.

Jetzt hat das aktuell zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen Stellung bezogen. Das BMF hat in diesem Schreiben seine bisherige Auffassung an die Ausführungen des EuGH im Urteil Hedqvist angepasst sowie einige Folgefragen rund um die Nutzung virtueller Währung geklärt.

Andreas Fietz gibt in seinem Beitrag ab der einen Überblick über die Ausführungen des BMF und deren Bedeutung für die Praxis.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 5 / 2018 Seite 1
NWB WAAAG-77608