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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen
Mit Schreiben v. nimmt das BMF erstmals nach Ergehen des „Hedqvist“ zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen Stellung. Bislang hatte sich das BMF hierzu lediglich im Rahmen zweier Antworten auf Anfragen der Bundestagsabgeordneten Schäffler (BMF v. 7.8.2013 - IV D 3 - S 7160-b/0:001) und Ostermann (BMF v. 12.5.2014 - IV D 3 - S 7160-b/13/10001) geäußert. Das BMF ging bislang davon aus, dass die Übertragung von Bitcoins eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung ist. Nunmehr hat das BMF seine Auffassung an die Ausführungen des EuGH angepasst und Folgefragen rund um die Nutzung virtueller Währungen geklärt. Die Grundsätze sind im neuen Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE niedergelegt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Ausführungen des BMF und deren Bedeutung für die Praxis.
I. Ausgangspunkt – EuGH, Urteil v. 22.10.2015 - Rs. C-264/14 „Hedqvist“
Der Handel mit Bitcoins und anderen virtuellen Währungen (auch Kryptowährungen, digitale Währungen oder alternative Währungen) hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dies hat zu einer Vielzahl an umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung rund um die Übertragung, Au...