Tonnagesteuer: Kein steuerneutraler Übergang
der Unterschiedsbeträge nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG beim
Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft auf neue
Gesellschafter
Leitsatz
1. Der Unterschiedsbetrag nach
§ 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG ist in jedem Fall bei Ausscheidung
eines Gesellschafters hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils
gem. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG dem Gewinn hinzuzurechnen.
2. Der Unterschiedsbetrag geht
bei steuerneutralen Anteilsübertragungen zu Buchwerten (§ 6 Abs.
3 EStG, § 24 UmwStG) nicht auf den Rechtsnachfolger des Gesellschafters über.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 655 Nr. 8 KÖSDI 2018 S. 20776 Nr. 6 SAAAG-77469
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2017 - 2 K 277/16
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