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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 277/16 EFG 2018 S. 655 Nr. 8

Gesetze: EStG § 5a Abs. 4, EStG § 6 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 163, AO § 171 Abs. 10, AO § 182 Abs. 1 Satz 1

Tonnagesteuer: Kein steuerneutraler Übergang der Unterschiedsbeträge nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG beim Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter

Leitsatz

1. Der Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG ist in jedem Fall bei Ausscheidung eines Gesellschafters hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils gem. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG dem Gewinn hinzuzurechnen.

2. Der Unterschiedsbetrag geht bei steuerneutralen Anteilsübertragungen zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 EStG, § 24 UmwStG) nicht auf den Rechtsnachfolger des Gesellschafters über.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 655 Nr. 8
KÖSDI 2018 S. 20776 Nr. 6
SAAAG-77469

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.12.2017 - 2 K 277/16

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