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Entgeltminderung für Pharmaunternehmen
Eine kritische Würdigung der Auswirkungen des EuGH-Urteils „Boehringer Ingelheim“
[i]EuGH, Urteil v. 20.12.2017 - Rs. C-462/16 „Boehringer Ingelheim Pharma“ NWB LAAAG-70562 Mit Urteil v. - Rs. C-462/16 „Boehringer Ingelheim Pharma“ NWB LAAAG-70562 hat der EuGH nach Vorlage durch den deutschen NWB XAAAF-80041) über den gesetzlich vorgesehenen Abschlag entschieden, den Pharmaunternehmen an private Krankenversicherungen zahlen, wenn sie ihren Versicherten von diesen erworbene Medikamente erstatten. Zur Frage stand, ob Pharmaunternehmen insoweit das Entgelt mindern dürfen, das sie von den Apotheken bzw. den Großhändlern erhalten, wenn sie Medikamente an diese liefern. Hier findet nach nationaler Auffassung eine zwischen privatem Krankenversicherungssystem und gesetzlichem Krankenkassensystem abweichende Beurteilung statt.
[i]BFH, Beschluss v. 22.6.2016 - V R 42/15 NWB XAAAF-80041 Der EuGH erachtet diese Ungleichbehandlung nicht für gerechtfertigt und behandelt beide Systeme gleich. Der nachfolgende Beitrag zeigt zunächst die unterschiedlichen Beurteilungen auf, um im Anschluss daran das Urteil des EuGH kritisch auf seine Auswirkungen hin zu würdigen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .