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Bauvertrag | Beiderseitiger Irrtum über Steuerschuldnerschaft
Beruht die Vereinbarung einer festen Nettovergütung auf dem beiderseitigen Irrtum über die Steuerschuldnerschaft, kann ein Bauunternehmer vom Bauträger die Nachzahlung der Umsatzsteuer auf seinen Werklohn beanspruchen, wenn der Bauträger die von ihm geleisteten Umsatzsteuerzahlungen auf den Werklohn im Anschluss an die Entscheidung des NWB PAAAE-50006 zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen) erfolgreich zurückverlangt hat.
S. 541Die A GmbH erbrachte in den Jahren 2012 und 2013 für die beklagte Bauträgerin aufgrund eines im Frühjahr 2012 geschlossenen Vertrags Dachdeckerleistungen. Beide Vertragspartner nahmen bei Abschluss und Durchführung des Vertrags entsprechend der seinerzeitigen Verwaltungspraxis an, die Beklagte sei dazu verpflichte...