Bauträger: Neue Urteile
Das FG Baden-Württemberg hat am Pressemitteilungen zu zwei aktuellen Verfahren aus dem Bereich „Bauträger“ veröffentlicht. Zum einen ging es dabei um die Frage der Änderung der Steuerfestsetzung. Das Finanzgericht hatte in diesem Fall (12 K 2323/17) entschieden, dass die Festsetzung zugunsten der Bauträgerin zu ändern ist, wenn sie die Umsatzsteuer nach § 13b UStG nicht schuldet.
Der zweite Fall (12 K 2324/17) behandelte die Frage der Verzinsung der Rückzahlungen an Bauträger. Hier entschied das Finanzgericht, dass wenn das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung ändert und dies zu einem Erstattungsbetrag führt, Erstattungszinsen festzusetzen sind. Zu beiden Verfahren erfahren Sie in dieser Ausgabe mehr in den Eilnachrichten ab der . Eine ausführliche Kommentierung der Entscheidungen veröffentlichen wir demnächst.
Mit dem Thema Bauträger befasst sich auch Peter Klimmek ab der . Er stellt u. a. die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung beim Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken durch Bauträger dar. Wenn es auch bei diesem Thema nicht mehr ganz so unruhig ist, wie noch in den letzten Jahren – von ruhigem Fahrwasser kann man bei Bauträgern aus umsatzsteuerlicher Sicht noch lange nicht sprechen.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2018 Seite 1
NWB WAAAG-73000