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Bauträger: Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
Die besondere Stellung des Bauträgers im Umsatzsteuerrecht
Die Bebauung von eigenen Grundstücken und der anschließende Verkauf von bebauten Grundstücken zählt zu den Grundumsätzen von Bauträgern. Im Gegensatz zu Bauunternehmen verschaffen Bauträger dem Erwerber nicht nur das Eigentum am erstellten Gebäude, sondern auch das Eigentum am Grundstück. Diese Grundstückslieferungen unterliegen den Regelungen der Grunderwerbsteuer und sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Die Bebauung von eigenen Grundstücken zum Zwecke des Verkaufs stellt dabei keine Bauleistungen i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG dar. Der Beitrag vermittelt dem Leser die umsatzsteuerlichen Grundstrukturen unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
I. Einordung der Tätigkeit der Bauträger in der Baubranche
Das Statistische Bundesamt (Destatis) erhebt jedes Jahr für das Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe und die Bauträger wirtschaftliche Daten zum Umsatz, Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Betriebe. Mit Erscheinungsdatum v. hat Destatis den Gesamtumsatz für das Jahr 2015 veröffentlicht:
Das Bauhauptgewerbe, das sich u. a. aus den Wirtschaftszweigen Bau von Gebäuden, Straßenbau und Tiefbau zusammensetzt, hat in 2015 einen Gesamtumsatz i. H. von 103 ...