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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 17

Umsatzsteuer kompakt

Deutschland wendet Sonderregelung für Reisebüros nicht korrekt an (EuGH)

Deutschland hat gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112 verstoßen, indem es Reiseleistungen für Steuerpflichtige von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt, die diese für ihr Unternehmen nutzen.

Hintergrund: In dem Verfahren wirft die EU-Kommission Deutschland vor, die Sonderregelung für Reisebüros nicht zutreffend in nationales Recht umgesetzt zu haben und bezieht sich dabei explizit auf das „Kommission/Spanien“. Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland seine Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 MwStSystRL verletzt, indem es Reiseleistungen für Steuerpflichtige, die diese für ihr Unternehmen nutzen, von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt.

Darüber hinaus habe Deutschland gegen Art. 73 MwStSystRL verstoßen, indem es Reisebüros gestattet, die Steuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für jeden Besteuerungszeitraum zu ermitteln (ausführliche Infos: Grambeck, USt direkt digital 4/2018 S. 2, Trinks, USt direkt digital 14/2017 S. 15, Hofmann/Huschens, NWB 12/2017 S. 863, 871).

Hinweis: Einen ausführlichen Beitrag von Hans-Martin-Grambeck finden Sie auf der

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