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Forderungsausfälle im steuerlichen Privatvermögen sind steuerbar
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-72809 Bei Einführung der Abgeltungsteuer wurde auch die Steuerbarkeit von Gewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG neu geregelt. Die Frage, ob entsprechende Verluste bei einem Ausfall einer Darlehensforderung steuerbar sind, war bislang umstritten. Der BFH hat diese Frage nun im Sinne der Steuerpflichtigen gelöst.
Ausführlicher Beitrag s. .
Umfang der Steuerbarkeit
[i]Ersatzereignisse des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stehen Veräußerung gleichDie Einführung der Abgeltungsteuer hat neben dem besonderen, namensgebenden Steuersatz des § 32d Abs. 1 EStG auch die Steuerbarkeit von Gewinnen aus den zugehörigen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens verändert. Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG sind diese nun ebenfalls steuerlich zu erfassen. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG bestimmt insoweit „Ersatzereignisse“, die einer Veräußerung gleichstehen.
Uneinigkeit zwischen Schrifttum und Finanzverwaltung
[i]Berücksichtigung des Ausfalls von Forderungen?Durch die Ausdehnung der Steuerbarkeit ist es zu Folgefragen gekommen. Insbesondere der Ausfall von unter § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG fallenden Wirtschaftsgütern war bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung umstritten. Das Schrifttum hatte eine Berücksichtigung bejaht, die Finanzverwaltung hatte diese kategorisch abgelehnt.
Entscheidung des BFH
[i]BFH bejaht VerlustberücksichtigungDer NWB YAAAG-68035 die Steuerbarkeit entsprechender Verluste bej...