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Forderungsausfälle im steuerlichen Privatvermögen sind steuerbar
Zugleich Kommentar zum BFH-Urteil v. 24.10.2017 - VIII R 13/15
Die [i]Ronig, Abgeltungsteuer, Grundlagen NWB MAAAE-27762 Abgeltungsteuer hat nicht nur ihren namensgebenden, nicht progressiven Steuersatz (§ 32d EStG), sondern als eine zweite wichtige Komponente auch eine Ausdehnung der steuerbaren Einkünfte in § 20 Abs. 2 EStG mit sich gebracht. Ob diese Ausdehnung auch Verluste erfasst, die durch Ausfälle von Wirtschaftsgütern im Privatvermögen entstehen, war bislang umstritten. Für Darlehensforderungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG hat der BFH in seinem Urteil v. - VIII R 13/15 NWB YAAAG-68035 nun die Steuerbarkeit bestätigt. Damit hat er sich einer seit langem im Schrifttum vertretenen Auffassung angeschlossen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
1. Einführung der Abgeltungsteuer
[i]Abgeltungsteuer berührt zahlreiche Grundprinzipien des EStGDurch Einführung der Abgeltungsteuer zum Veranlagungszeitraum 2009 hat der Gesetzgeber zahlreiche Grundprinzipien des deutschen Einkommensteuerrechts berührt und durchbrochen (Aigner, DStR 2016 S. 345). Dazu gehörten im Wesentlichen
die Einführung eines gesonderten Steuersatzes für eine spezielle Einkunftsart, die die Vorstellung einer „synthetischen Einkommensteuer“ unterlief, (§ 32d EStG),
die umfassende Erhebung der Einkommensteuer (auch) bei unbeschränkt Steuerpflichtigen...