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Die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs
Gilt die Rechtsprechung auch im Vorsteuervergütungsverfahren?
Kernstück des Umsatzsteuerrechts ist das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG. Hierdurch ist die Neutralität der Umsatzsteuer gewährleistet, soweit der jeweilige Leistungsempfänger regelbesteuerter Unternehmer ist und kein Ausschlussgrund vorliegt (z. B. gemäß § 15 Abs. 1a oder 2 UStG). Voraussetzung ist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG, dass der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt, im Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzugs im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Unter welchen Voraussetzungen Mängel in einer vorliegenden Rechnung mit steuerlicher Rückwirkung korrigiert werden können, ist inzwischen höchstrichterlich geklärt. Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens gemäß §§ 59 ff. UStDV liegt bisher keine derartige Rechtsprechung vor.
I. Allgemeines zum Vorsteuerabzug
Unternehmer können die Umsatzsteuerbeträge, die für von ihnen in Anspruch genommene Lieferungen oder sonstige Leistungen geschuldet werden, als Vorsteuerbeträge abziehen. Voraussetzungen ist – neben den formalen Voraussetzungen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird – dass der Unternehmer die bezogene Lieferung oder sonstige Leistung nicht für steuerfreie Umsätze (ausgenommen die Umsätze gemäß § 15 Abs. 3 UStG) verwendet oder ein ertragsteuerli...