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Konsequenzen des Brexit für steuerneutrale Einbringungsvorgänge
Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs und seine steuerlichen Folgen für vollzogene und zukünftige Einbringungen mit UK-Bezug
Am wurde dem Europäischen Rat der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) rechtswirksam erklärt. Zuvor hatte die Bevölkerung mit dem Brexit-Referendum mehrheitlich für ein Ausscheiden gestimmt. Bislang ist der Ausgang der Austrittsverhandlungen noch ungewiss. Neben zahlreichen wirtschaftlichen und politischen Folgen wird der Brexit ebenso zu erheblichen steuerrechtlichen Auswirkungen führen. Davon sind insbesondere grenzüberschreitende Umstrukturierungen mit britischer Beteiligung betroffen. Dieser Beitrag behandelt daher die Konsequenzen des Brexit für steuerneutrale Einbringungsvorgänge mit UK-Bezug, um den konkreten Handlungsbedarf noch vor dem EU-Austritt rechtzeitig zu erkennen.
Dorn/Schwarz, „Brexit“ – Großbritannien verlässt die EU – Mögliche rechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen im Überblick, NWB 29/2016 S. 2182 NWB WAAAF-77462
Erfüllt der Brexit für bereits vollzogene Einbringungsvorgänge einen Ersatzrealisationstatbestand?
In welchen Fällen löst der Brexit eine rückwirkende Einbringungsgewinnbesteuerung aus?
Sind Einbringungen mit UK-Bezug nach dem Brexit noch steuerneutral möglich?
I. Vorbemerkungen
Mit [i]Freiberg, Bedeutung des BREXIT für die Bilanzierung von Ertragsteuern, PiR 6/2017 S. ... Neumann-Tomm, Die englische Limited mit deutschem Verwaltungssitz, Altmann, „Brexit heißt Brexit“, Erichsen, Brexit: Auswirkungen auf Unternehmen prüfen und Strategie anpassen, NWB BB 8/2016 S. 231 Brexit-Check, Checkliste , 2. Aufl. 2017, § 22